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Haben Eltern ihren Schwiegerkindern eine Immobilie oder die hierfür benötigten Geldmittel geschenkt, war es für sie ohne entsprechende Vereinbarung bislang recht schwierig, die Rückübertragung oder Rückzahlung zu verlangen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind gescheitert ist. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert die Durchsetzung solcher Ansprüche nun erheblich.
Im entschiedenen Fall hatten die Eltern der Ehefrau dem Schwiegersohn 29.000 Euro für die Finanzierung einer ihm gehörenden Eigentumswohnung zur Verfügung gestellt. Wie viel er nach dem Scheitern der Ehe zurückzahlen muss, hat nun die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des BGH vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06